Doch rechtlich ist deren Vertrieb noch eine Grauzone. Nun hat sich die Bundesregierung zu dem Thema geäußert - und mitgeteilt, dass sie die neuen Produkte als zulassungspflichtige Arzneimittel betrachtet, sofern diese Niktoin enthalten.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Ohne diese Zulassung sind Verkauf und Handel der nikotinhaltigen Liquids verboten.